Heilmittelverordnung
Um eine logopädische Therapie aufnehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäden oder Neurologen.
Dabei sollte beachtet werden, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Da es durch hohe Patientenzahlen zu Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann, ist es somit sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache beim behandelnden Arzt abzuholen.
Eine logopädische Therapie benötigt jedoch immer eine Indikation, sodass Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrem Arzt über die Aufnahme einer logopädischen Therapie geredet haben sollten.